Allgemeine Vertragsbedingungen der sig Media GmbH & Co. KG für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Events und Incentives

Sämtliche Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen der sig Media GmbH & Co.KG (-nachfolgend sig Media genannt-) erbracht. Abweichende Bedingungen des Kunden/Vertragspartners erkennt die sig Media nicht an, es sei denn, die sig Media hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei sämtlichen Leistungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen einverstanden.

1. Leistungen der sig Media

Der Inhalt und der Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmt sich jeweils nach der einzeln abzuschließenden Vereinbarung bzw. des einzeln abzuschließenden Vertrages inclus. deren/dessen Anlagen (-nachstehend Vertrag genannt – ).

Jedes Vertragsangebot seitens des Kunden bedarf der Annahme (Auftragsbestätigung) durch die sig Media. Für eigene Veranstaltungen gelten neben den Regelungen dieser AGB zusätzlich die jeweils speziellen Teilnahmebedingungen der Veranstaltung.

2. Fremde Leistungen

sig Media wird mit der Durchführung von den vereinbarten Leistungen evtl. auch Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beauftragen, wozu der Kunde jetzt schon ausdrücklich zustimmt. Vermittelt sig Media in fremden Namen einzelne Leistungen, z.B. einzelne Flüge, Hotelaufenthalte ohne Beförderung, Mietwagen etc., so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträgers).

sig Media haftet dann nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird alle Informationen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, der sig Media frühestmöglich mitteilen. Hinsichtlich der Pflichten bei Gewährleistung siehe Ziff. 6. Der Kunde kann das durch die Incentive-/Event-/Veranstaltungsplanung geschaffene „Werk“ von sig Media, deren Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen nur während der vereinbarten Dauer des Incentives/Events/Veranstaltung nutzen. Das „Recht an diesem Werk“ ist nicht auf Dritte übertragbar und verbleibt bei der sig Media.

Eventuelle Vorschläge und Konzepte für Incentives/Events/Veranstaltungen, die durch sig Media erstellt wurden, dürfen nur dann vom Kunden genutzt werden, wenn sig Media ausdrücklich mit deren Durchführung beauftragt wurde.

4. Preiserhöhungen

Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind und nicht vorher absehbar waren, können an den Kunden weitergereicht werden. Preiserhöhungen durch sig Media werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt.

5. Rücktritt bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt/Insolvenz

Wird die Leistung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhe, Naturkatastrophen) vereitelt oder unzumutbar erschwert, können sig Media und der Kunde von der Projektdurchführung zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn über eine der Parteien ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

sig Media zahlt dann die bereits geleisteten Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen zurück, behält sich jedoch ausdrücklich vor, eine Entschädigung für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen zu verlangen. Bereits erbrachte Leistungen werden dann bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung von sig Media dem Kunden berechnet. Diese beinhaltet auch die Kosten, die für die Leistungen von Dritten zu erbringen sind und/oder anfällige Stornokosten der Leistungsträger.

6. Gewährleistung

Wird die Leistung seitens sig Media nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann Abhilfe verlangt werden. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich den vor Ort anwesenden Mitarbeitern von sig Media anzuzeigen und bei der Beseitigung von eventuell auftretenden Mängeln mitzuwirken. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, stehen ihm etwaige Ansprüche nicht zu. sig Media kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Leistungen auch noch nach Abschluss des Vertrages zu ändern.

Geringfügige Änderungen der Leistungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Minderung des vereinbarten Entgeltes. Bei allen sonstigen Änderungen ist sig Media verpflichtet, die Zustimmung des Kunden einzuholen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Haftung seitens sig Media

Die Haftung seitens sig Media wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. sig Media haftet in jedem Fall nur für direkte Schäden mit seinen Vertragspartnern, die durch nachweislich grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz entstanden sind. Für Schäden Dritter ist die Haftung ausgeschlossen bzw. auf das gesetzliche Maß beschränkt.

8. Ausschluss von Ansprüchen bzw. Verjährung

Sämtliche Ansprüche, die gegenüber sig Media geltend gemacht werden, sind innerhalb eines Monats nach Beendigung des Incentives/Events/Veranstaltung schriftlich gegenüber sig Media geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde etwaige Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

Des Weiteren verjähren die Ansprüche des Kunden mit Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Incentives/Events/Veranstaltung.

9. Abtretung

Jegliche Abtretung von sämtlichen Ansprüchen des Kunden gegenüber sig Media ist ausgeschlossen.

10. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

11. Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Regelungen des Vertrages unwirksam bzw. unzulässig sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Köln.

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

Spezielle Teilnahme und Geschäftsbedingungen Austellung Smart-City-Werkstatt 2022

1. Veranstaltung

Smart City Werkstatt 2022/Fachausstellung/Unternehmenspräsentation

2. Termin und Veranstaltungsort

26. und 27. Oktober 2022, KOMED Mediapark Köln

3. Rechtsträger der Fachausstellung

sig Media GmbH & Co. KG,
Bonner Straße 205
50968 Köln, Deutschland

4. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt auf ausgewiesenem Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und an die sig Media zu senden ist oder online unter www.strassen-geo-kongress.de. Eine derartige Anmeldung ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch den Veranstalter bedarf. Über den Eingang seiner Anmeldung erhält der Aussteller eine Bestätigung per e-mail. Nach erfolgter Bestätigung erhält der Aussteller die Rechnung über den vollen Sponsoringbetrag zzgl. gestzl. MwSt.
Die Rechnung ist vom Aussteller an die sig Media GmbH & Co. KG zahlbar innerhalb von
14 Tagen nach Erhalt.

5. Zulassung

Zugelassen sind alle in- und ausländischen Firmen. Über die Zulassung entscheidet die Ausstellungsleitung (sig Media). Die Zulassung wird mit der Anmeldebestätigung wirksam. Erst dadurch gilt der Mietvertrag als verbindlich abgeschlossen. Die Ausstellungsleitung behält sich vor, die Zulassung zu widerrufen.

6. Preise und Leistungen:

Es wurden folgende Mietpreise festgesetzt:
Sponsoring Paket Premium: 6.900,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Sponsoring-Paket Business 4.500,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Es gilt die Leistungsbeschreibung wie in den offiziellen Verkaufsprospekten oder im Internet unter www.smart-City-werkstatt.de beschrieben. Weitere Einzelleistungen sind zubuchbar wie auf der Webseite abgebildet. Für diese Leistungen gelten die AGB gleichermaßen. Änderungen bleiben vorbehalten.

7. Gestaltung und Ausstattung

Die Ausstellung eigener Stände oder Standkonstruktionen ist nicht zulässig. Die Anbringung von Werbeelementen über die Standgrenzen hinaus sind von der Ausstellungsleitung zu genehmigen. Für jede Beschädigung der Wände und Fußböden oder Veränderungen der gemieteten Ausstellungsfläche haftet der Aussteller für sich, sein Personal und seine Beauftragten. Hierdurch entstehende Entschädigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Innenausführung der Veranstaltungshalle darf von den Ausstellern nicht geändert werden. Pfeiler, Wandvorsprünge, Feuerlöscher, Trennwände, Verteilerkästen sowie sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen.

8. Auf- und Abbau

Auf- und Abbauzeiten:
Aufbau und Standabnahme: Dienstag, 25. Oktober 2022, 9.00-20.00 Uhr
Abbau: Donnerstag, 27. Oktober 2022, ab 17.30 Uhr
Vorstehende Auf- und Abbautermine sind vorläufig. Die verbindlichen Termine werden den Ausstellern mindestens 2 Wochen vor Ausstellungsbeginn mitgeteilt.
Die Stände der Firmen, die jeweils bis 20.00 Uhr am Vorabend der Eröffnung nicht belegt sind bzw. kein Hinweis auf ein späteres Eintreffen vorliegt, werden zu Lasten des Ausstellers im Auftrag der Ausstellungsleitung abgebaut bzw. anderweitig vergeben. Die Standmiete ist in diesem Fall in voller Höhe zu entrichten. Für Schäden, die beim Aufbau entstehen (unvollständige Stromleitungen, defekte Standkonstruktion, etc.) haftet in keinem Fall die Ausstellungsleitung. Bei Abbau vor Ausstellungsschluss am letzten Veranstaltungstag ist die Ausstellungsleitung berechtigt, die Ausstellungsfläche anderweitig zu nutzen sowie dem Aussteller eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 1.000,- in Rechnung zu stellen.

9. Ausstellerausweise

Die Ausstellerausweise (gültig während der Dauer des Aufbaus und während der Veranstaltungsdauer) werden am Dienstag, den 25.10.2022 ab 17.00 Uhr am Empfang bereitgelegt und können dort von den Ausstellern abgeholt werden.

10. Ausstellerverzeichnis

Der Veranstalter der Fachausstellung gibt ein Ausstellerverzeichnis heraus. Der Eintrag des Ausstellers in diesem Verzeichnis umfasst einen Grundeintrag des Ausstellers (Firmenname, Anschrift, Tel./Fax/Ansprechpartner/email und Internetadresse) in alphabetischer Reihenfolge sowie ein Kurzportrait mit Firmenlogo. Voraussetzung ist das termingerechte Vorliegen der Daten seitens des Ausstellers. Der Aussteller erhält hierzu rechtzeitig ein entsprechendes Informationsformular mit den technischen Richtlinien.

11. Platzzuteilung

Die Platzzuteilung wird vom Veranstalter vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen findet dabei Berücksichtigung.
Der Veranstalter ist erforderlichenfalls berechtigt, Größe, Form und Lage des zugeteilten Platzes zu verändern. Von der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme macht der Veranstalter dem Aussteller unverzüglich Mitteilung, wobei er ihm nach Möglichkeit einen gleichwertigen anderen Stand zuteilt. Der Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Platzes an Dritte ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

12. Werbung

Aktive Werbung außerhalb des angemieteten Standes sowie Schilder/Werbung im Gang sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Ausstellungsleitung entsprechende Sofortmaßnahmen vor.

13. Unfallverhütung

Feuerlöscher und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt werden. Notausgänge dürfen weder durch Ausstellungsstände noch durch Ausstellungsstücke zugebaut oder zugestellt werden.

14. Reinigung

Die Reinigung des Ausstellerbereichs wird übernommen. Verpackungsmaterial und dgl. dürfen nicht im Ausstellungsbereich gelagert werden.

15. Versicherung und Bewachung

Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Für Feuerschäden, Einbruch und Diebstahl, Leitungswasser- und Witterungsschäden haftet die Ausstellungsleitung nicht. Die Ausstellung wird an den Abenden und Nächten durch einen Bewachungsdienst/Zugangskontrolle gesichert.

16. Anerkennung der Ausstellungsbedingungen & Hausordnung

Mit der Anmeldung zur Fachausstellung erkennt der Aussteller für sich und seine Beauftragten die Veranstaltungsbedingungen, die Hausordnung und diese Teilnahmebedingungen an.

17. Folgen von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung

Bei Zuwiderhandlung ist die Ausstellungsleitung zur Beseitigung der Störungen auf Kosten des betreffenden Ausstellers und zur entschädigungslosen Schließung des Standes berechtigt.

18. Rücktritt von der Anmeldung

Nach Zulassungserteilung bzw. Anmeldebestätigung hat der Aussteller den vollen Preis auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Gelingt dem Veranstalter eine anderweitige Vermietung des Platzes, so behält er gegen den vom Vertrag zurückgetretene Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% des ihm in Rechnung gestellten Beteiligungspreises. Dem Zurückgetretenen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch sei. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche.

19. Veranstaltungsausfall, Veranstaltungsabsage

Fällt die Veranstaltung aus oder wird wegen geringer Beteiligung abgesagt, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Ausstellungsgebühren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gebühren für Leistungen im Sponsoringbereich, die bis zum Zeitpunkt der Absage auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Dies betrifft in erster Linie Marketing und Kommunikationsleistungen wie in den Sponsoringverkaufsprospekten beschrieben. Zur Abgrenzung dient die gültige Preisliste der sig Media GmbH & Co. KG für vergleichbare Leistungen. Der Veranstalter wird in diesem Fall des Veranstaltungsausfalls dem Aussteller eine Leistungs- und Kostenabgrenzung übersenden.

20. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen besonderen Teilnahmebedingungen und des gesamtes Vertrages nicht. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam ist, gilt an deren Stelle die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommende als vereinbart. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der sig Media GmbH behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem der Veranstalter seinen Sitz hat, aktuell Köln. Alle Rechte sowie Änderungen bleiben vorbehalten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Köln, 01. März 2022
gez. Geschäftsleitung sig Media GmbH & Co. KG